Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen berücksichtigen die Verordnung des Bundesministers für
wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBI. 297 /
1996. Diese Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unseres Schreibens; sie gelten
im Sinne der genannten Verordnung zwischen unserer Firma und dem Empfänger dieses Schreibens als
vereinbart.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
3. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen; für die Richtigkeit von Angaben, die auf Informationen der
über ein Objekt Verfügungsberechtigten basieren, leisten wir keine Gewähr.
4. Ist dem Interessent ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, bitte uns
dies unverzüglich nachweislich mitzuteilen, ansonsten gilt die Anbotsstellung als anerkannt.
5. Provisionspflicht entsteht mit Einigung zum Abschluss eines Vertrages über das von uns angebotene
Objekt bzw. mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten und bleibt auch bestehen, wenn eine solche
Einigung rückgängig gemacht wird. Bei einseitigem Rücktritt haftet der Zurücktretende für die gesamte
Provision, d.h.6% + 20% Ust. vom Kaufpreis.
Bei Anmietung eines Gewerbeobjektes beträgt die Provision 3 Bruttomonatsmieten (bei Wohnraum 2
BMM bei Bestellerprinzip – Auftrag durch den Mietinteressenten) (in Ausnahmefällen bis zu
6 Bruttomonatsmieten), bei Kauf 3% des Kaufpreises (in Ausnahmefällen bis zu 6%) bzw. der
Investitionsablöse, jeweils zuzüglich 20% Mehrwertsteuer. Bei einer Option sind 50 % von 3 % zzgl UST
bei Vertragsabschluss sofort fällig und 50 % bei Ziehung der Option.
5a. Verkäufer/Vermieterhonorare: 3% v. Kaufpreis zzgl. 20 % UST oder 3 BMM bei Vermietung,
Erstellung Mietvertrag Standardwerk Wohnraum Euro 500,00 zzgl. 20 % UST
5b. Stundenhonorare: Vertragliches 120,00; Abwicklung 60,00; Suchauftrag-Umsetzung 60,00;
Projektabwicklung 60,00; Verwaltung 50,00; alle zzgl 20 % UST
6. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu anderen, vom Anbot abweichenden,
Bedingungen abgeschlossen wird, oder wenn ein Vertrag innerhalb von drei Jahren durch einen oder
mehrere Verträge erweitert oder ergänzt wird.
7. Jede Bekanntgabe der von uns angebotenen Objekte sowie der von uns namhaft gemachten Interessenten
an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Wird ein Vertrag ohne unsere Zustimmung über ein von uns
angebotenes Objekt nicht mit dem Empfänger unseres Anbotes, sondern mit einem Dritten abgeschlossen,
dem der Empfänger unseres Angebotes das angebotene Objekt weitergegeben hat, oder nicht mit dem von
uns namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einem Dritten abgeschlossen, dem die Möglichkeit zu
diesem Vertragsabschluss von diesem Interessenten bekanntgegeben wurde, so haftet der Empfänger
unseres Angebotes oder unsere Auftragsbestätigung für die, uns entgangene, gesamte
Vermittlungsprovision.
8. Grundlage aller rechtlichen Bestimmungen gelten lt. mitgeschickter Nebenkostenübersicht lt. Mail
9. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
10. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Graz

Scroll to Top